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Wohngeld - Widerspruch
Beschreibung
Das A 63 – Amt für Wohnraumförderung ist Widerspruchsstelle und entscheidet über Widersprüche der Bürger gegen Wohngeldbescheide der städteregionsangehörigen Kommunen.
Ausgenommen hiervon sind Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Aachen.
Hier ist die Bezirksregierung Köln die zuständige Behörde.
A 63.2
Die Entscheidung über den Widerspruch ist gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
- Wohnraumförderung
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- Zollernstraße 10
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-6301 - Fax:
+49 241 5198-80630
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-6323
Sachbearbeiter Verwaltung