Asset-Herausgeber

BIS: Suche und Detail

Gebäudeeinmessung - Übernahme der Vermessungsergebnisse

Beschreibung

Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks haben Sie eine Gebäudeeinmessung veranlasst. Die Vermessungsarbeiten - in der Regel durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt - sind abgeschlossen.
Die Ergebnisse dieser Vermessung werden im Anschluss von der Vermessungsstelle beim Kataster- und Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.

Fragen zu dieser weiteren Bearbeitung sowie allgemein zum Verfahren können Sie über unser Kontaktformular direkt an die zuständige Stelle formlos adressieren!

Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

Möglichst vollständige Angaben

  • zur Vermessungsstelle, die die Vermessung durchgeführt hat
    (mit Ansprechpartner und Geschäftszeichen)
  • zum Grundstück, auf dem das vermessene Gebäude steht
    (Name Gemarkung, Nummer der Flur, Flurstücksnummer und/ oder
    falls möglich: Anschrift)
  • zum Datum der Vermessung

Grundlage:

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen