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Daueraufenthaltsbescheinigung EU für Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten
Beschreibung
Unionsbürger und Staatsangehörige des EWR, die sich seit 5 Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, kann auf Antrag ein Daueraufenthaltsrecht bescheinigt werden.
Ein rechtmäßiger Aufenthalt liegt vor, wenn in diesem Zeitraum das Freizügigkeitsrecht als erwerbstätige Person oder als nicht-erwerbstätige Person mit ausreichenden Existenzmitteln und Krankenversicherungsschutz ausgeübt wurde.
- Antragsformular
- Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- gegebenenfalls werden Nachweise über den ständig rechtmäßigen Aufenthalt benötigt zum Beispiel
- Einstellungsbestätigung/Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder
- Nachweis über eine selbständige Tätigkeit oder
- Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz
Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Die Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.
A 33
10,00 €
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.
Zuständige Einrichtungen
- Aufenthaltsangelegenheiten II - Buchstaben: En-Mi
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- Hackländerstraße 1
- 52064 Aachen
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