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Schülerfahrkosten für Berufskollegs
Beschreibung
Sind Sie bzw. ist Ihr Kind Vollzeitschüler_in oder besuchen Sie bzw. besucht Ihr Kind eine Bezirksfachklasse (besondere Fachklasse des dualen Systems)?
In diesen Fällen kann ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten gemäß der Schülerfahrkostenverordnung NRW bestehen.
Ob für Ihren Ausbildungsberuf eine Bezirksfachklasse eingerichtet wurde, erfahren Sie nebenstehend im Bezirksfachklassenverzeichnis, das für jedes Schuljahr von der Bezirksregierung erlassen wird.
Für den jeweils grundsätzlich anspruchsberechtigten Personenkreis finden Sie hier auch ein Merkblatt mit folgendem Inhalt:
1. Was sind Schülerfahrkosten?
2. Wann habe ich einen Anspruch?
3. Welche Beförderungsarten gibt es?
4. Was muss ich wie beantragen?
Detailliertere Informationen können Sie auch in der Schülerfahrkostenverordnung nachlesen.
Antragsformulare sind nur im Sekretariat oder bei der Schulverwaltung erhältlich. Da die Formulare sich bewusst alle farblich unterscheiden, sind sie nicht als Download erhältlich.
Bitte reichen Sie die Formulare und alle antragsrelevanten Unterlagen im Sekretariat des Berufskollegs ein.
A 40.2
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Berufskollegs
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- Zollernstraße 16
- 52070 Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-3746
Schülerfahrkosten für Berufskollegs (Vollzeitschüler)
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Position: Vorzimmer Amtsleitung
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Telefon: +49 241 5198-3741
Raumvergaben, Sporthallenvergaben
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Telefon: +49 241 5198-3744
Arbeitssicherheit, Raumvergaben an Schulen, Sporthallenvergabe