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Regenwasserbehandlung (Genehmigung)
Beschreibung
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 57 Abs.2 Landeswassergesetz NRW.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
A 70.1
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 300,00 €.
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Zuständige Einrichtungen
- Wasserwirtschaft
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stv. Arbeitsgruppenleiterin
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Telefon: +49 241 5198-7011