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Regenwasserbehandlung (Genehmigung)

Beschreibung

Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 57 Abs.2 Landeswassergesetz NRW.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 300,00 €.