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Wiedererteilung / Neuerteilung nach Entzug

Beschreibung

Der Antrag auf Neuerteilung ist persönlich zu stellen.

Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in Erster-Hilfe gelten unbefristet. Bei Antragstellung kann auf die Vorlage der Ersten-Hilfe-Bescheinigung verzichtet werden, wenn diese bereits vorgelegt wurde (nicht Lebensrettende Sofortmaßnahmen).

Im Rahmen des Antragsverfahrens auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird im Einzelfall geprüft, ob auf die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung über eine Fahrschule verzichtet werden kann. Hierbei spielt der Zeitraum, seit dem der Antragsteller keine Fahrzeuge mehr führen darf, eine entscheidende Rolle.

Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vorrangig per E-Mail:

Buchstaben A-C: evelyn.thomas@staedteregion-aachen.de
Buchstaben D-G: andrea.schneider-deserno@staedteregion-aachen.de 
Buchstaben H-N: kathrin.werner@staedteregion-aachen.de
Buchstaben O-Z: stefan.wellen@staedteregion-aachen.de

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • biometrisches Lichtbild,
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten),
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung nach Vordruck (Muster nach Anlage 5 Nummer 1 FeV),
  • Bescheinigung/Zeugnis über die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder 2.2 FeV).

zwischen 106,40 € und 265,40 (je nach Aufwand)

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