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Erdaufschlüsse z.B. für Gartenbrunnen (Anzeige)
Beschreibung
Die Errichtung eines Brunnens (sog. Erdaufschluss) bedarf zumindest einer wasserrechtlichen Anzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 2-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
A 70.1
Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wasserwirtschaft
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-7053