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Erdaufschlüsse z.B. für Gartenbrunnen (Anzeige)

Beschreibung

Die Errichtung eines Brunnens (sog. Erdaufschluss) bedarf zumindest einer wasserrechtlichen Anzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 2-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.