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Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit das Fahrzeug über das IKFz-Portal online oder persönlich beim Straßenverkehrsamt außer Betrieb zu setzen (abzumelden).
- Bei Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeugs sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Fahrzeugdiebstahls sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder bei einem noch zugelassenen Fahrzeug – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes
- Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottet wird, ist eine dementsprechende Erklärung über den Verbleib am Schalter abzugeben.
A 36
Lastschriftverfahren
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice Zulassung
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- Carlo-Schmid-Straße 4
- 52146 Würselen
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- Telefon:
+49 241 5198-6500 - Fax:
+49 241 5198-80651 - E-Mail:
info.stva@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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