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Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit das Fahrzeug über das IKFz-Portal online oder persönlich beim Straßenverkehrsamt außer Betrieb zu setzen (abzumelden).

  • Bei Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeugs sind vorzulegen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Kennzeichenschilder – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
  • Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Fahrzeugdiebstahls sind vorzulegen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Diebstahlanzeige der Polizei
  • Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung sind vorzulegen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Kennzeichenschilder bei einem noch zugelassenen Fahrzeug – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
    • Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes
    • Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottet wird, ist eine dementsprechende Erklärung über den Verbleib am Schalter abzugeben.

Lastschriftverfahren

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen