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Hilfeplanung Eingliederungshilfe

Sofern der Betroffene Leistungen der Eingliederungshilfe benötigt, wird in einem Hilfeplanverfahren der erforderliche Bedarf festgelegt. Dazu wird mit allen Beteiligten (Leistungsberechtigte/r, ggfs. Erziehungsberechtigte, Leistungsanbieter, Schule, Kindergarten, ggfs. weitere Institutionen)  ein Hilfeplangespräch geführt. Inhalte dieses Gespräches sind die Aufnahme der Ist-Situation, die Beschreibung des Bedarfs, die Festlegung der notwendigen Hilfen inklusive zu erreichender Ziele. Das Ergebnis des Gesprächs wird im Nachgang in die Praxis umgesetzt, indem beispielsweise Hilfen bewilligt und Therapien oder Maßnahmen gestartet werden. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Ziele erreicht wurden.

Zur Hilfeplanung gehören weiterhin die Evaluation des Verfahrens sowie die Fortentwicklung der Hilfeplaninstrumente.

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