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Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO von Umzügen zu Brauchtumsveranstaltungen
Voraussetzungen:
- Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr nach der StVO vereinbaren,
- Strecken sind geeignet,
- Sie haben die der StVO entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen,
- der Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch,
- es besteht ausreichend Versicherungsschutz,
- andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Formular "Erlaubnis für eine Veranstaltung oder einen Umzug"
- Nachweis über die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen
- Teilnehmerliste
- Streckenplan
- Terminpläne