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Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO von Umzügen zu Brauchtumsveranstaltungen

Voraussetzungen:

  • Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr nach der StVO vereinbaren,
  • Strecken sind geeignet,
  • Sie haben die der StVO entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen,
  • der Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch,
  • es besteht ausreichend Versicherungsschutz,
  • andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.

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Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Formular "Erlaubnis für eine Veranstaltung oder einen Umzug"
  • Nachweis über die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen
  • Teilnehmerliste
  • Streckenplan
  • Terminpläne



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Kontakt

Straßenbau und Verkehrslenkung
Zollernstraße 16
52070 Aachen