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Vorbescheid

Vor Einreichung eines Bauantrages kann zur rechtsverbindlichen Klärung von Fragen des Bauvorhabens ein Antrag auf Vorbescheid gestellt werden.
Dieser klärt unmissverständlich und rechtsverbindlich - bereits vor dem Erwerb oder der Teilung eines Grundstücks - und vor Erarbeitung des endgültigen Entwurfs die wichtigsten Fragen.

Mit dem Vorbescheid kann über Einzelfragen zum Bauplanungsrecht und / oder
Bauordnungsrecht als auch über das gesamte Vorhaben, jedoch ohne Prüfung der bautechnischen
Nachweise, entschieden werden.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden - sofern sich die Rechtslage nicht verändert hat.

Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.

Monschau: Frau Strauch

Roetgen: Frau Heinrichs

Simmerath:

  • Gemarkung Lammersdorf, Strauch: Frau Heinrichs
  • Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid, Steckenborn: Herr Paustenbach
  • Gemarkungen Rurberg: Herr Esklavon

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Gut zu wissen


Gebühren

Der Antrag auf Vorbescheid ist gebührenpflichtig.

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.

Die Hälfte der Gebühren werden bei einem auf Vorbescheid basierenden Bauantrag angerechnet.

Gebühren für Baulasteintragungen, der Erteilung von Befreiungen und Abweichungen usw. werden gesondert berechnet.


Benötigte Unterlagen

Die Antragsformulare finden Sie unter der Dienstleistung Bauantrag. Neben dem formgebundenen Antragsformular fügen Sie möglichst alle Unterlagen bei, die für die Beurteilung und Beantwortung Ihrer Fragen wichtig sind.



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