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Baulastauskunft - nur für Monschau, Roetgen und Simmerath
Über alle eingetragenen Baulasten in Monschau, Roetgen und Simmerath wird bei der Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion ein Baulastenverzeichnis geführt. Die Baulastenverzeichnisse für die Städte Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen werden bei den dortigen Bauaufsichtsbehörden geführt.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:
- Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- Sie ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Die Einsichtnahme ist gebührenfrei.
Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig (Ziffer 3.1.5.6).
Benötigte Unterlagen
Bitte benutzen Sie das Antragsformular (unter "Downloads") und fügen Sie gegebenenfalls einen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft bei. Bei Zusendung der Unterlagen per E-Mail wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per E-Mail unverschlüsselt erfolgt.
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Ansprechpartner/in
Über alle eingetragenen Baulasten in Monschau, Roetgen und Simmerath wird bei der Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion ein Baulastenverzeichnis geführt. Die Baulastenverzeichnisse für die Städte Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen werden bei den dortigen Bauaufsichtsbehörden geführt.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:
- Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- Sie ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.
Bitte benutzen Sie das Antragsformular (unter "Downloads") und fügen Sie gegebenenfalls einen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft bei. Bei Zusendung der Unterlagen per E-Mail wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per E-Mail unverschlüsselt erfolgt.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10955/show