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Abnahmen

Die Bauaufsicht besichtigt genehmigte Baumaßnahmen stichprobenhaft/ regelmäßig, um festzustellen, ob keine Abweichungen vom genehmigten Bauantrag vorgenommen werden. In der Regel finden mindestens zwei Bauzustandsbesichtigungen statt - die Rohbauabnahme und die Schlussabnahme.

Das Verfahren gliedert sich wie folgt:

Baubeginnanzeige
Der Beginn der Bauphase wird durch die Baubeginnanzeige des Bauherrn eingeleitet (ein Vordruck ist jeder Baugenehmigung beigefügt).

Anzeige der Rohbaufertigstellung
Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher anzuzeigen (ein Vordruck ist jeder Baugenehmigung beigefügt), um eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Rohbauabnahmeschein erteilt.

Anzeige der abschließenden Fertigstellung
Die Fertigstellung Ihres Bauvorhabens ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher anzuzeigen (ein Vordruck ist jeder Baugenehmigung beigefügt), um eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen. 
Die Behörde prüft die Übereinstimmung der wesentlichen Bauteile mit der Baugenehmigung und mit den geltenden Bestimmungen. Erst wenn Ihr Bauvorhaben ordnungsgemäß fertiggestellt und sicher zu benutzen ist, darf die Nutzung des Bauvorhabens aufgenommen werden.
Mit der Ausstellung der Bescheinigung über die abschließende Fertigstellung wird das Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsicht abgeschlossen.

Bei den genehmigungsfreien Wohngebäuden ist lediglich der Baubeginn und die Fertigstellung des Vorhabens anzuzeigen.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Die Bauüberwachungen/Abnahmen sind gebührenpflichtig; die Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalenerhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe und der Bauweise des Bauvorhabens, bei Nutzungsänderungen nach der Fläche, die umgenutzt werden soll.



Onlinedienstleistungen


Abnahmen

Die Bauaufsicht besichtigt genehmigte Baumaßnahmen stichprobenhaft/ regelmäßig, um festzustellen, ob keine Abweichungen vom genehmigten Bauantrag vorgenommen werden. In der Regel finden mindestens zwei Bauzustandsbesichtigungen statt - die Rohbauabnahme und die Schlussabnahme.

Das Verfahren gliedert sich wie folgt:

Baubeginnanzeige
Der Beginn der Bauphase wird durch die Baubeginnanzeige des Bauherrn eingeleitet (ein Vordruck ist jeder Baugenehmigung beigefügt).

Anzeige der Rohbaufertigstellung
Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher anzuzeigen (ein Vordruck ist jeder Baugenehmigung beigefügt), um eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Rohbauabnahmeschein erteilt.

Anzeige der abschließenden Fertigstellung
Die Fertigstellung Ihres Bauvorhabens ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher anzuzeigen (ein Vordruck ist jeder Baugenehmigung beigefügt), um eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen. 
Die Behörde prüft die Übereinstimmung der wesentlichen Bauteile mit der Baugenehmigung und mit den geltenden Bestimmungen. Erst wenn Ihr Bauvorhaben ordnungsgemäß fertiggestellt und sicher zu benutzen ist, darf die Nutzung des Bauvorhabens aufgenommen werden.
Mit der Ausstellung der Bescheinigung über die abschließende Fertigstellung wird das Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsicht abgeschlossen.

Bei den genehmigungsfreien Wohngebäuden ist lediglich der Baubeginn und die Fertigstellung des Vorhabens anzuzeigen.

Die Bauüberwachungen/Abnahmen sind gebührenpflichtig; die Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalenerhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe und der Bauweise des Bauvorhabens, bei Nutzungsänderungen nach der Fläche, die umgenutzt werden soll.

Bauabnahme, Anzeige, Baubeginn, Rohbaufertigstellung, abschließende Fertigstellung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10959/show
Bauaufsicht
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Herr

Francisco

Casas

A 1009

+49 241 5198-6331
francisco.casas@staedteregion-aachen.de

Herr

Oliver

Esklavon

+49 241 5198-6336
oliver.esklavon@staedteregion-aachen.de

Frau

Hiltrud

Heinrichs

A 1007

+49 241 5198-6332
hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de

Herr

Reiner

Paustenbach

A 1005

+49 241 5198-6338
reiner.paustenbach@staedteregion-aachen.de

Frau

Nina

Sistenich

A 1006

+49 241 5198-6339
nina.sistenich@staedteregion-aachen.de

Frau

Claudia

Strauch

A 1005

+49 241 5198-6337
claudia.strauch@staedteregion-aachen.de