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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Soll ein Gebäude in Sondereigentum (Wohnungs- oder Teileigentum) aufgeteilt werden, wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichts zur Eintragung von Rechten am Sondereigentum unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG - § 7 Abs. 4 bzw. § 32 Abs. 2) benötigt.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in einem Gebäude in sich abgeschlossen sind, das heißt, dass sie baulich von den anderen Einheiten in dem Gebäude getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang besitzen.

Bestandteil einer solchen Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Aufteilungsplan, in dem genau dokumentiert ist, welche Flächen und Räume eine eigenständige Einheit bilden und welche der Allgemeinheit der Eigentümergemeinschaft zuzuordnen sind. Es können auch außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (z.B. Gartenflächen, Stellplätze) in das Sondereigentum an einem Gebäude einbezogen werden.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Merkblatt entnehmen (siehe „Downloads“). Einen Antragsvordruck finden Sie ebenfalls unter "Downloads".


Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.

Monschau:             Frau Meyer

Roetgen:                Frau Kustrin

Simmerath:

  • Gemarkung Lammersdorf:           Frau Kustrin
  • übrige Gemarkungen:                    Frau Stärk

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Gut zu wissen


Gebühren

Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 3.1.7 ff., gebührenpflichtig:

Tarifstelle 3.1.7.1   Ausfertigung eines Aufteilungplans          100,00 €

                                    je weitere Ausfertigung                                         30,00 €

Tarifstelle 3.1.7.2   Entscheidung über die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

                                    - je Sondereigentumsanteil                    bis zu 150,00 €

                                    - je Garagenstellplatz                                              20,00 €

                                    - je Mehrausfertigung der Bescheinigung       30,00 €


Benötigte Unterlagen

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist  schriftlich zu beantragen (ein Muster mit genaueren Erläuterungen finden Sie unter „Downloads"). Folgende Angaben und Unterlagen sind dem Antrag in mindestens zweifacher Ausfertigung beizufügen:

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen aller Geschosse (Grundrisse, Ansichten, Schnitte im Maßstab 1:100)



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