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Bauaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden

Untere Bauaufsichtsbehörden in der StädteRegion Aachen sind

  • die Stadt Alsdorf,
  • die Stadt Baesweiler,
  • die Stadt Eschweiler,
  • die Stadt Herzogenrath,
  • die Stadt Stolberg und
  • die Stadt Würselen.

Im Rahmen der Sonderaufsicht können Eingaben u. Beschwerden über die untere Bauaufsichtsbehörde bei der StädteRegion Aachen als oberer Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden, wenn sie baurechtlichen Bezug haben. Die beanstandeten Sachverhalte werden auf Recht- und Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen geprüft.

Eine weitere Aufgabe ist die Geschäftsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden, die sich auf alle Sachentscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörde erstrecken kann. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf dem Bereich der Sonderbauten (z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen). Hier wird besonders kontrolliert, ob die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt werden.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Evtl. Leistungen sind gebührenfrei.


Benötigte Unterlagen

Eine Petition ist ein form- und fristloser Rechtsbehelf, der beim Petitionsausschuss des Landtags NRW gestellt wird. Die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBAB) verfasst einen Bericht und reicht ihn über die Obere Bauaufsichtsbehörde (OBAB), die bei Bedarf ergänzende Erläuterungen abgibt, an den Petitionsausschuss weiter.



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Ansprechpartner/in

Bauaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden

Untere Bauaufsichtsbehörden in der StädteRegion Aachen sind

  • die Stadt Alsdorf,
  • die Stadt Baesweiler,
  • die Stadt Eschweiler,
  • die Stadt Herzogenrath,
  • die Stadt Stolberg und
  • die Stadt Würselen.

Im Rahmen der Sonderaufsicht können Eingaben u. Beschwerden über die untere Bauaufsichtsbehörde bei der StädteRegion Aachen als oberer Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden, wenn sie baurechtlichen Bezug haben. Die beanstandeten Sachverhalte werden auf Recht- und Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen geprüft.

Eine weitere Aufgabe ist die Geschäftsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden, die sich auf alle Sachentscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörde erstrecken kann. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf dem Bereich der Sonderbauten (z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen). Hier wird besonders kontrolliert, ob die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt werden.

Eine Petition ist ein form- und fristloser Rechtsbehelf, der beim Petitionsausschuss des Landtags NRW gestellt wird. Die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBAB) verfasst einen Bericht und reicht ihn über die Obere Bauaufsichtsbehörde (OBAB), die bei Bedarf ergänzende Erläuterungen abgibt, an den Petitionsausschuss weiter.

Evtl. Leistungen sind gebührenfrei.

Fachaufsicht, Petionen, Eingaben, Beschwerden, Geschäftsprüfungen https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10990/show
Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon 0241 5198-6301
Fax 0241 5198-80630

Frau

Kustrin

A 1007

+49 241 5198-6312