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Obere Denkmalbehörde
Bau- und Bodendenkmäler zu erhalten, sind eine wichtige Aufgabe. Der Erhalt der Denkmäler ist als öffentliches Interesse definiert. Es geht nicht nur um historische Prunkbauten wie Burgen, Schlösser und Kirchen, sondern um Zeugnisse unserer Vergangenheit. Zu den Begriffsbestimmungen siehe § 2 DSchG NRW.
Die StädteRegion Aachen untersteht als Obere Denkmalbehörde (ODB) direkt dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW (Oberste Denkmalbehörde).
Die städteregionsangehörigen Kommunen sind für ihr Gemeinde-/Stadtgebiet Untere Denkmalbehörde (UDB) und vollziehen das Denkmalschutzgesetz (z. B. Führen der Denkmallisten, Erlaubnisse für Bau- und Renovierungsarbeiten, Steuerbescheinigungen, Anordnungen zum Erhalt und zur Sicherung von Denkmälern).
Allen Denkmalbehörden steht als Fachdienstleister der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zur Verfügung. Dies sind das Amt für Denkmalpflege und das Amt für Bodendenkmalpflege.