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Grabungsgenehmigungen (Denkmalschutzgesetz)

Eine Grabungsgenehmigung/Erlaubnis ist notwendig, wenn z.B. im Zusammenhang mit bevorstehenden baulichen Maßnahmen (Errichtung von Gebäuden, Straßenbau, Verlegung von Versorgungsleitungen) in Bodendenkmäler oder in Bereichen wo nach fachlichen Erkenntnissen Bodendenkmäler sein könnten, eingegriffen wird/würde.

Die erlaubte archäologische Untersuchung ist zu dokumentieren.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Die Erteilung einer Grabungsgenehmigung/Erlaubnis ist gebührenpflichtig (50 EUR bis 500 EUR). Die Erteilung einer Erlaubnis für die Suche mit Metalldetektoren ist ebenfalls gebührenpflichtig (Mindestgebühr 75 EUR).


Benötigte Unterlagen

Zur Beantragung einer Genehmigung/Erlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. ein schriftlicher (formloser) Antrag mit Grundstücksbezeichnung (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück),
  2. ein Lageplan mit Kennzeichnung der Grabungsfläche,
  3. ein Grabungskonzept und
  4. ein Übersichtsplan.



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Kontakt

Bauaufsicht
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/in

Grabungsgenehmigungen (Denkmalschutzgesetz)

Eine Grabungsgenehmigung/Erlaubnis ist notwendig, wenn z.B. im Zusammenhang mit bevorstehenden baulichen Maßnahmen (Errichtung von Gebäuden, Straßenbau, Verlegung von Versorgungsleitungen) in Bodendenkmäler oder in Bereichen wo nach fachlichen Erkenntnissen Bodendenkmäler sein könnten, eingegriffen wird/würde.

Die erlaubte archäologische Untersuchung ist zu dokumentieren.

Zur Beantragung einer Genehmigung/Erlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. ein schriftlicher (formloser) Antrag mit Grundstücksbezeichnung (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück),
  2. ein Lageplan mit Kennzeichnung der Grabungsfläche,
  3. ein Grabungskonzept und
  4. ein Übersichtsplan.

Die Erteilung einer Grabungsgenehmigung/Erlaubnis ist gebührenpflichtig (50 EUR bis 500 EUR). Die Erteilung einer Erlaubnis für die Suche mit Metalldetektoren ist ebenfalls gebührenpflichtig (Mindestgebühr 75 EUR).

Bodendenkmal, Ausgrabung, Bergung, Nachforschung, Detektoren, Suchen mit Metalldetektoren https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10993/show
Bauaufsicht
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Frau

Meyer

A 1005

+49 241 5198-6317