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Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau - Bestand ACHTUNG Baustelle: diese Seite befindet sich in Überarbeitung!
Das Land NRW fördert die Neuschaffung im Bestand von barrierefreiem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen.
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Bonität verfügen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuschaffung im Bestand durch:
- Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden
- Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse
Zielgruppe:
Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) (Einkommensgruppe A oder B)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Größe der Wohnung, dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde), sowie dem Einkommen des Mieterhaushaltes (Einkommensgruppe A oder B).
Für Wohnungen bis 62 qm (im Falle einer zusätzlichen Badewanne 67 qm, im Falle einer Wohnung für Rollstuhlfahrer 70 qm) erhöht sich die Förderpauschale pro Wohnung.
Förderkonditionen:
Nähere Angaben hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen.
Ihre Ansprechpartner für das Stadtgebiet Aachen:
Herr Roderburg, Verwaltung
Herr Schmitt, Technik
Ihre Ansprechpartner für die übrigen städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden:
Herr Arns, Verwaltung
Frau Drewes-Reinckens,Technik
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Der Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenssumme).
Benötigte Unterlagen
- Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich der dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
- Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
- Weitere Unterlagen werden bedarfsgerecht nachgefordert.