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Wohnraumförderung - selbstgenutztes Wohneigentum - Neuschaffung oder Erwerb vorhandenen Wohnraums (Eigenheim oder Eigentumswohnung)

Aufgrund der starken Nachfrage und Antragslage nach öffentlichen Fördermitteln sind bei der Bearbeitung  zeitliche Verzögerung zu erwarten.

 

Für Beratungen stehen Ihnen die nebenstehenden Sachbearbeitenden telefonisch unter Tel. 0241-5198-6329 - während der Servicezeiten (nur mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr) - sehr gerne zur Verfügung. Anfragen per mail bitte unter: wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

Nutzen Sie vor Kontaktaufnahme bitte 

  1. den Chancenprüfer der NRW Bank ( www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/ ) und
  2. halten alle entsprechenden Angaben und Unterlagen nach der "Checkliste Alles dabei?" bereit (siehe unten).

Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne diese Unterlagen und Angaben keine Aussage zu einer evtl. Förderfähigkeit getroffen werden kann und auch kein Beratungstermin vergeben wird.

Informationen, Informationen zur Verfahrensbeschreibung, Antragsvordrucke  finden Sie hier: Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf - NRW.BANK (nrwbank.de)

________________________________________

Was wird gefördert?
Das Land NRW fördert zur Selbstnutzung die Neuschaffung oder den Bestandserwerb von

  • Eigenheimen und
  • Eigentumswohnungen

durch Neubau oder auch Nutzungsänderung eines Gebäudes. Zweite Wohnungen im Eigenheim werden nicht gefördert.

Immobilien können auch gefördert werden, wenn sie als Ersterwerb von einem Bauträger erworben werden.

Gefördert werden allerdings nur solche (baurechtlich genehmigte) Objekte, die die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen sowie eine angemessene Wohnraumversorgung gewährleisten.

 

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (Einkommensgruppe A oder  B). 

Eine Förderung ist u.a. nur zulässig, wenn die Belastung die wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht gefährdet. Die Tragbarkeit muss auf Dauer gesichert erscheinen.

Eigenleistungsanteil:
Die Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten erbracht werden, durch

  • eigene Geldmittel,
  • den Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks oder
  • den Wert von Selbsthilfeleistungen (glaubhaft zu machen durch schriftliche Erklärung).

Gesamtkosten sind der Kaufpreis (zuzüglich der Kosten für eine evtl. geplante Modernisierung) bzw. die Kosten des Baugrundstücks, die Baukosten und die einschlägigen Nebenkosten. 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundpauschale des Darlehen ist abhängig davon, in welcher Kostenkategorie sich die Gemeinde/Stadt befindet.
Weitere Zusatzdarlehen können gewährt werden, z.B. ein Familienbonus je Kind oder je schwerbehinderter Person, für Barrierefreiheit, BEG Effizienzhaus 40 ...


Förderkonditionen:
Nähere Angaben hierzu finden Sie in der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024).


Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Ein Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenshöhe, jedoch mindestens 350 EUR).

Hinweis: Bei Rücknahme oder auch Versagung/Ablehnung eines Antrags wird eine entsprechend reduzierte Gebühr erhoben (Gebührengesetz NRW).


Benötigte Unterlagen

  • Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich  aller dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
  • Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
  • Weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen nachgefordert.



Onlinedienstleistungen


Kontakt

Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Wohnraumförderung - selbstgenutztes Wohneigentum - Neuschaffung oder Erwerb vorhandenen Wohnraums (Eigenheim oder Eigentumswohnung)

Aufgrund der starken Nachfrage und Antragslage nach öffentlichen Fördermitteln sind bei der Bearbeitung  zeitliche Verzögerung zu erwarten.

 

Für Beratungen stehen Ihnen die nebenstehenden Sachbearbeitenden telefonisch unter Tel. 0241-5198-6329 - während der Servicezeiten (nur mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr) - sehr gerne zur Verfügung. Anfragen per mail bitte unter: wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

Nutzen Sie vor Kontaktaufnahme bitte 

  1. den Chancenprüfer der NRW Bank ( www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/ ) und
  2. halten alle entsprechenden Angaben und Unterlagen nach der "Checkliste Alles dabei?" bereit (siehe unten).

Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne diese Unterlagen und Angaben keine Aussage zu einer evtl. Förderfähigkeit getroffen werden kann und auch kein Beratungstermin vergeben wird.

Informationen, Informationen zur Verfahrensbeschreibung, Antragsvordrucke  finden Sie hier: Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf - NRW.BANK (nrwbank.de)

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Was wird gefördert?
Das Land NRW fördert zur Selbstnutzung die Neuschaffung oder den Bestandserwerb von

  • Eigenheimen und
  • Eigentumswohnungen

durch Neubau oder auch Nutzungsänderung eines Gebäudes. Zweite Wohnungen im Eigenheim werden nicht gefördert.

Immobilien können auch gefördert werden, wenn sie als Ersterwerb von einem Bauträger erworben werden.

Gefördert werden allerdings nur solche (baurechtlich genehmigte) Objekte, die die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen sowie eine angemessene Wohnraumversorgung gewährleisten.

 

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (Einkommensgruppe A oder  B). 

Eine Förderung ist u.a. nur zulässig, wenn die Belastung die wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht gefährdet. Die Tragbarkeit muss auf Dauer gesichert erscheinen.

Eigenleistungsanteil:
Die Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten erbracht werden, durch

  • eigene Geldmittel,
  • den Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks oder
  • den Wert von Selbsthilfeleistungen (glaubhaft zu machen durch schriftliche Erklärung).

Gesamtkosten sind der Kaufpreis (zuzüglich der Kosten für eine evtl. geplante Modernisierung) bzw. die Kosten des Baugrundstücks, die Baukosten und die einschlägigen Nebenkosten. 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundpauschale des Darlehen ist abhängig davon, in welcher Kostenkategorie sich die Gemeinde/Stadt befindet.
Weitere Zusatzdarlehen können gewährt werden, z.B. ein Familienbonus je Kind oder je schwerbehinderter Person, für Barrierefreiheit, BEG Effizienzhaus 40 ...


Förderkonditionen:
Nähere Angaben hierzu finden Sie in der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024).


  • Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich  aller dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
  • Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
  • Weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen nachgefordert.

Ein Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenshöhe, jedoch mindestens 350 EUR).

Hinweis: Bei Rücknahme oder auch Versagung/Ablehnung eines Antrags wird eine entsprechend reduzierte Gebühr erhoben (Gebührengesetz NRW).

Förderprogramme soziale Wohnraumförderung, Zinsgünstige Darlehen für den sozialen Wohnungsbau, Öffentliche Mittel, Eigenheimförderung, Förderung von Wohneigentum, Hauskauf, Kauf Eigentumswohnung, Eigenheim https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10997/show
Wohnraumförderung
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

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