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Gesetzliche Betreuung
Gesetzliche Betreuung
Eine gesetzliche Betreuung wird vom zuständigen Amtsgericht eingerichtet, wenn volljährige Personen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
Als gesetzlicher Betreuer kann ein Angehöriger oder auch ein berufliche_r oder ehrenamtliche_r Betreuer_in vom Amtsgericht bestimmt werden.
Sie können aber jetzt schon Vorsorge treffen, indem Sie bereits heute Vollmachten erteilen, damit eine spätere gesetzliche Betreuung nicht erforderlich wird. Die Betreuungsbehörde hat hierzu eine Vorsorgemappe entwickelt, die Ihnen kostenlos zur Verfügung steht. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Rechtliche Vorsorge.
Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehören insbesondere:
Als gesetzlicher Betreuer kann ein Angehöriger oder auch ein berufliche_r oder ehrenamtliche_r Betreuer_in vom Amtsgericht bestimmt werden.
Sie können aber jetzt schon Vorsorge treffen, indem Sie bereits heute Vollmachten erteilen, damit eine spätere gesetzliche Betreuung nicht erforderlich wird. Die Betreuungsbehörde hat hierzu eine Vorsorgemappe entwickelt, die Ihnen kostenlos zur Verfügung steht. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Rechtliche Vorsorge.
Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehören insbesondere:
- Durchführung von Sachverhaltsermittlungen, Erstellung von Sozialberichten, fachlichen Stellungnahmen sowie von Betreuervorschlägen in betreuungsrechtlichen Verfahren im Auftrag der Amtsgerichte (Betreuungsgerichtshilfe)
- Aufklärung und Beratung zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen sowie zur rechtlichen Vorsorge, insbesondere zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer_innen sowie von bevollmächtigten Personen
- Vermittlung anderer Hilfen zur Vermeidung von gesetzlichen Betreuungen
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beteiligung an betreuungsrechtlichen Verfahren, wie z. B. Zuführungen zur Unterbringung oder Vorführungen
- Führung von eigenen Betreuungen im Einzelfall
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde häufig Außendiensttermine durchführen. Sofern Sie persönlich bei der Betreuungsbehörde vorsprechen möchten, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können alternativ auch die "Kontaktanfrage Betreuungsbehörde" nutzen, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
In der StädteRegion Aachen sind außerdem folgende Betreuungsvereine in Betreuungsangelegenheiten Ansprechpartner:
- Sozialdienst Kath. Frauen e. V. Eschweiler, Peilsgasse 1, 52249 Eschweiler Telefon: 02403 / 609 180
- Sozialdienst Kath. Frauen e. V. Stolberg, Birkengangstraße 5, 52222 Stolberg Telefon: 02402 / 951640
- Sozialdienst Kath. Männer e. V. Stolberg, Foxiusstraße 2, 52223 Stolberg Telefon: 02402/ 124410
- Diakonisches Werk Alsdorf e.V., Otto Wels Str. 2b, 52477 Alsdorf Telefon: 02404 / 9495-0
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V., Gartenstraße 25, 52064 Aachen Telefon: 0241 / 88916-0
- Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Aachen, Wilhelmstraße 22, 52070 Aachen, Telefon 0241/ 470450
- Sozialdienst Kath. Männer e.V. Aachen, Kath. Verein für Soziale Dienste, Heinrichsallee 56, 52062 Aachen, Telefon 0241/ 413555-00
- Betreuungsverein der Diakonie Aachen e.V., Martinstraße 10, 52065 Aachen, Telefon 0241/ 9977966