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Heilpraktiker/in und Heilpraktiker/in Psychotherapie und Physiotherapie
Sie möchten als Heilpraktiker/in die Heilkunde ausüben und dies zu Ihrem Beruf machen? Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen, benötigt dafür die entsprechende Berufserlaubnis als „Heilpraktiker/in", als „Heilpraktiker/in Psychotherapie“ oder „Heilpraktiker/in Physiotherapie“.
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Köln für die Städteregion Aachen die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärter/innen und Heilpraktiker-Anwärter/innen eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie sowie auch die Erlaubniserteilungen durch.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/heilpraktikererlaubnis-1
Die Stadt Düsseldorf führt für die Städteregion Aachen aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie sowie auch die Erlaubniserteilungen durch.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http:www.düsseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum_fortbildungen/heilpraktiker.shtml