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Kindertagespflege
Für Kinder im Alter unter drei Jahren haben die Eltern -anstelle der Betreuung in der KiTa- die Möglichkeit, eine Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in deren Wohnung in Anspruch zu nehmen.
Auswahl und Vermittlung von Tagespflegepersonen erfolgt durch den SKF Stolberg e.V.
Wer als Tagespflegeperson tätig werden will, muss an einer Qualifizierungsmaßnahme (300 Stunden) durch einen anerkannten Träger (Helene-Weber-Haus Stolberg) teilnehmen und bedarf der Erlaubnis durch das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung.
Die Finanzierung der Betreuung erfolgt auf Grundlage eines Antrages der Eltern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung nach Maßgabe der Kinderfördersatzung.