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Zuschüsse für Kinder- und Jugendarbeit

Die "Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit" gelten für die Städte Baesweiler und Monschau sowie die Gemeinden Roetgen und Simmerath. 

Mit den in den Richtlinien festgelegten Förderbereichen und Zuschüssen werden Angebote der freien Träger der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche unterstützt, die Freizeit- und Bildungsmaßnahmen durchführen.

Dazu zählen beispielsweise außerörtliche oder örtliche Ferienspiele und Zeltlager, internationale Jugendbegegnungen, Studien- und Gedenkstättenfahrten, oder Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen.

Darüber hinaus sind auch Zuschüsse für besondere Projekte der Kinder- und Jugendarbeit möglich, beispielsweise mit den Schwerpunkten in der Mädchen- und Jungenarbeit, zu Themen wie Medienkompetenz, Integration oder Inklusion, der kulturellen Bildung sowie im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. 

Nachfolgend finden Sie die Richtlinien sowie alle zur Zuschussbeantragung erforderlichen Vordrucke. Die abrufbaren Vordrucke können am PC ausgefüllt und anschließend unterzeichnet per Post zugesandt werden an:

StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat
Amt 51.2
52090 Aachen

Auf Anfrage erhalten Sie die Vordrucke auch als Druckexemplar bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Skrabal kostenfrei zugesandt.

Alternativ können Zuschüsse für außerörtliche und örtliche Maßnahmen sowie für Internationale Jugendbegegnungen und Gedenkstättenfahrten auch online beantragt werden! Die eingegebenen Antragsdaten werden zur weiteren Bearbeitung direkt an Frau Skrabal elektronisch weitergeleitet.
Bei Fragen zu den einzelnen Zuschussangelegenheiten ist Frau Skrabal Ihre Ansprechpartnerin. 

Onlinedienstleistungen


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Kontakt

Kinder und Jugendarbeit/Jugendförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Ansprechpartner/in

Zuschüsse für Kinder- und Jugendarbeit

Die "Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit" gelten für die Städte Baesweiler und Monschau sowie die Gemeinden Roetgen und Simmerath. 

Mit den in den Richtlinien festgelegten Förderbereichen und Zuschüssen werden Angebote der freien Träger der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche unterstützt, die Freizeit- und Bildungsmaßnahmen durchführen.

Dazu zählen beispielsweise außerörtliche oder örtliche Ferienspiele und Zeltlager, internationale Jugendbegegnungen, Studien- und Gedenkstättenfahrten, oder Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen.

Darüber hinaus sind auch Zuschüsse für besondere Projekte der Kinder- und Jugendarbeit möglich, beispielsweise mit den Schwerpunkten in der Mädchen- und Jungenarbeit, zu Themen wie Medienkompetenz, Integration oder Inklusion, der kulturellen Bildung sowie im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. 

Nachfolgend finden Sie die Richtlinien sowie alle zur Zuschussbeantragung erforderlichen Vordrucke. Die abrufbaren Vordrucke können am PC ausgefüllt und anschließend unterzeichnet per Post zugesandt werden an:

StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat
Amt 51.2
52090 Aachen

Auf Anfrage erhalten Sie die Vordrucke auch als Druckexemplar bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Skrabal kostenfrei zugesandt.

Alternativ können Zuschüsse für außerörtliche und örtliche Maßnahmen sowie für Internationale Jugendbegegnungen und Gedenkstättenfahrten auch online beantragt werden! Die eingegebenen Antragsdaten werden zur weiteren Bearbeitung direkt an Frau Skrabal elektronisch weitergeleitet.
Bei Fragen zu den einzelnen Zuschussangelegenheiten ist Frau Skrabal Ihre Ansprechpartnerin. 

https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11139/show
Kinder und Jugendarbeit/Jugendförderung
Zollernstraße 10 52070 Aachen

Frau

Christine

Skrabal

D 051

+49 241 5198-5155
christine.skrabal@staedteregion-aachen.de