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Regenwassereinleitung (Erlaubnis)

Regenwasser, das nicht an den städtischen Kanal angeschlossen ist, sondern in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder gezielt in den Untergrund versickert wird, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt je Einleitstelle 200,00 €.


Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.



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Regenwassereinleitung (Erlaubnis)

Regenwasser, das nicht an den städtischen Kanal angeschlossen ist, sondern in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder gezielt in den Untergrund versickert wird, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt je Einleitstelle 200,00 €.

Niederschlagswasser, Versickerung, Drainagewasser, Abwasserbehandlung, Abscheider, Regenklärbecken https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11264/show
Wasserwirtschaft
Zollernstraße 20 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-7001
Fax +49 241 5198-80700

Frau

Katharina

Smyra

Stv. Arbeitsgruppenleiterin

F 343

+49 241 5198-7011
katharina.smyra@staedteregion-aachen.de

Frau

Claudia

Bayrle

F 340

+49 241 5198-7057
claudia.bayrle@staedteregion-aachen.de

Herr

Fabio

Griemens

F 340

+49 241 5198-7052
fabio.griemens@staedteregion-aachen.de

Frau

Anna-Lena

Hüntemann

F 340

+49 241 5198-7056
anna-lena.huentemann@staedteregion-aachen.de

Herr

Markus

Meures

F 344

+49 241 5198-7050
markus.meures@staedteregion-aachen.de

Herr

Daniel

Verschitz

F 340

+49 241 5198-7054
daniel.verschitz@staedteregion-aachen.de