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Beförderungserlaubnis
Der Transport, die Sammlung und das Handeln mit gefährlichen Abfällen bedarf einer Beförderungserlaubnis (vormals Transportgenehmigung). Der Transport, die Sammlung und das Handeln von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigepflichtig gegenüber der Behörde. Näheres hierzu regelt die "Verordnung zur Beförderungserlaubnis“ (Beförderungserlaubnisverordnung – BefErlV).
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Die Beförderungserlaubnis und die Bestätigung der Anzeige sind gebührenpflichtig. Eine Anzeige kostet mindestens 50 € und für Beförderungserlaubnis mindestens 500 €.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen für die Antragsstellung sind aus den Merkblättern zu entnehmen. Der Antrag ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.
Onlinedienstleistungen
Ansprechpartner/in
Der Transport, die Sammlung und das Handeln mit gefährlichen Abfällen bedarf einer Beförderungserlaubnis (vormals Transportgenehmigung). Der Transport, die Sammlung und das Handeln von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigepflichtig gegenüber der Behörde. Näheres hierzu regelt die "Verordnung zur Beförderungserlaubnis“ (Beförderungserlaubnisverordnung – BefErlV).
Die benötigten Unterlagen für die Antragsstellung sind aus den Merkblättern zu entnehmen. Der Antrag ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11288/show