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BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Abfallrechtliche Anzeigenbestätigung

Gewerbliche oder gemeinnützige Sammler von Abfällen aus Privathaushalten der Städteregion Aachen (speziell Altpapier, Alttextilien und Altmetalle) müssen ihre Tätigkeit auf der Grundlage des § 18 Absatz 1 KrWG rechtzeitig vor Sammlungsbeginn der zuständigen Behörde in Form einer Anzeige mitteilen. Diese Anzeige muss zusätzlich zur Anzeige nach § 53 KrWG erfolgen.

Zuständige Behörde ist die Städteregion Aachen, wenn die Sammlung in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen durchgeführt werden soll.

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Gut zu wissen


Gebühren

Die Bestätigung der Anzeige nach § 18 KrWG ist gebührenpflichtig. Die Bestätigung der Anzeige nach §  18 KrWG ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand, sie beträgt jedoch mindestens 50,- Euro.


Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen für die Anzeige sind aus dem beigefügten Merkblatt und den Anzeigeformularen zu entnehmen. Die Anzeige ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.



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Kontakt

Betrieblicher Umweltschutz
Zollernstraße 20
52070 Aachen