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Eignungsfeststellung

Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist. Eine Eignungsfeststellung kann auch für Anlagenteile oder technische Schutzvorkehrungen erteilt werden.

Zuständige Behörde ist die Städteregion Aachen, wenn die Anlage in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen betrieben werden soll.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Die Entscheidung über die Eignungsfeststellung nach § 63 WHG ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zwischen 200 bis 5.000,- Euro. Bei der Festsetzung ist unter anderem der Verwaltungsaufwand und der wirtschaftliche Wert aus dem Betrieb der Anlage zu berücksichtigen.


Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen für die Eignungsfeststellung sind aus dem hier aufzurufenden Formular Aufstellung Antragsunterlagen Eignungsfeststellung zu entnehmen. Die Anzeige ist in dreifacher Ausfertigung beim Umweltamt der Städteregion Aachen einzureichen.



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Eignungsfeststellung

Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist. Eine Eignungsfeststellung kann auch für Anlagenteile oder technische Schutzvorkehrungen erteilt werden.

Zuständige Behörde ist die Städteregion Aachen, wenn die Anlage in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen betrieben werden soll.

Die benötigten Unterlagen für die Eignungsfeststellung sind aus dem hier aufzurufenden Formular Aufstellung Antragsunterlagen Eignungsfeststellung zu entnehmen. Die Anzeige ist in dreifacher Ausfertigung beim Umweltamt der Städteregion Aachen einzureichen.

Die Entscheidung über die Eignungsfeststellung nach § 63 WHG ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zwischen 200 bis 5.000,- Euro. Bei der Festsetzung ist unter anderem der Verwaltungsaufwand und der wirtschaftliche Wert aus dem Betrieb der Anlage zu berücksichtigen.

Anlagen, Anlagenteile, technische Schutzvorkehrungen https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11301/show
Betrieblicher Umweltschutz
Zollernstraße 20 52070 Aachen

Frau

Angela

Kubitza

F 330

+49 241 5198-7064
angela.kubitza@staedteregion-aachen.de

Herr

Stefan

Löfgen

F 329

+49 241 5198-7065
stefan.loefgen@staedteregion-aachen.de

Herr

Mirko

Rühr

F 330

+49 241 5198-7062
mirko.ruehr@staedteregion-aachen.de