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Indirekteinleitungsgenehmigung

Gewerbliches und industrielles Abwasser aus bestimmten, in der Abwasserverordnung festgelegten Herkunftsbereichen, darf nur mit Genehmigung des Umweltamtes der StädtRegion Aachen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden.

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Gut zu wissen


Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Indirekteinleitergenehmigung richtet sich nach dem Wert der Einleitung, der nach der Menge des abgeleiteten Abwassers zu berechnen ist; mindestens aber 250,00 €, bei besonderer Mühe bis zu 500,00 €.


Benötigte Unterlagen

Antrag mit Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung



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