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Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Der Immissionsschutz ist ein Bereich des Umweltschutzes, der sich insbesondere mit den Themen Luftverunreinigungen, Lärm und Gerüche befasst. Auch Licht, Wärme oder Erschütterungen können in den Bereich fallen.
Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Welche Anlagen im Einzelnen genehmigungspflichtig sind, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV festgelegt. Für beabsichtigte Vorhaben auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen, ist die Untere Immissionsschutzbehörde der Städteregion Aachen zuständig.
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Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Bei gewerblichen Anlagen sind grundsätzlich drei Verfahrensarten für die Genehmigung denkbar:
1.) Baugenehmigung
2.) Genehmigung nach BImSchG im vereinfachten Verfahren
3.) Genehmigung nach BImSchG im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Genehmigungsanträge für Verfahren nach dem BImSchG sind umfangreich. Bevor ein Genehmigungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt es sich, ein Vorgespräch zu führen.
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Ansprechpartner/in
Der Immissionsschutz ist ein Bereich des Umweltschutzes, der sich insbesondere mit den Themen Luftverunreinigungen, Lärm und Gerüche befasst. Auch Licht, Wärme oder Erschütterungen können in den Bereich fallen.
Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Welche Anlagen im Einzelnen genehmigungspflichtig sind, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV festgelegt. Für beabsichtigte Vorhaben auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen, ist die Untere Immissionsschutzbehörde der Städteregion Aachen zuständig.
Bei gewerblichen Anlagen sind grundsätzlich drei Verfahrensarten für die Genehmigung denkbar:
1.) Baugenehmigung
2.) Genehmigung nach BImSchG im vereinfachten Verfahren
3.) Genehmigung nach BImSchG im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Genehmigungsanträge für Verfahren nach dem BImSchG sind umfangreich. Bevor ein Genehmigungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt es sich, ein Vorgespräch zu führen.