CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Ausnahmegenehmigung vom Nachtarbeitsverbot

Ausnahmegenehmigung vom Nachtarbeitsverbot gemäß § 9 LImSchG

Durch eine rechtzeitige Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die Notwendigkeit und der Umfang der Nachtarbeit nachvollziehbar und plausibel ergeben, tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei.  

Ein verspäteter Antragseingang kann zu einer Ablehnung führen da ggf. umfänglichere Prüfungen erforderlich sind und/oder Fristen bzgl. Anwohnerinformation zu wahren sind.

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.

Hinweis:
Planungsgründe oder Termindruck rechtfertigen generell keine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Die Gebühr berechnet (bzw. staffelt) sich nach Arbeitsaufwand und Anzahl der beantragten Nächte


Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen für die Antragstellung sind aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen. Der Antrag ist per Post oder Fax einzureichen.



Onlinedienstleistungen


Kontakt

Betrieblicher Umweltschutz
Zollernstraße 20
52070 Aachen