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Jägerprüfung
Die Jägerprüfung wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde abgenommen.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Die Gebühr beträgt 250,--€.
Benötigte Unterlagen
Vorzulegen sind der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung, der Einzahlungsbeleg, Schießnachweis Kurzwaffe, Bescheinigung über die Schulung zur kundigen Person, Personalausweis und amtliches Führungszeugnis.
Onlinedienstleistungen
Ansprechpartner/in
Die Jägerprüfung wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde abgenommen.
Vorzulegen sind der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung, der Einzahlungsbeleg, Schießnachweis Kurzwaffe, Bescheinigung über die Schulung zur kundigen Person, Personalausweis und amtliches Führungszeugnis.
Die Gebühr beträgt 250,--€.
Jagdschein, Jäger, Überprüfung des jagdlichen Wissens, Ausweis der zur Jagd berechtigt, Jagd, Zulassung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11325/showFrau
Claudia
Claßen
F 311
Frau
Petra
Gronowski
F 313
Frau
Lynn
Kinkartz
F 311