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Altlastenauskunft - Antrag
Auf Antrag erteilt die Untere Bodenschutzbehörde der StädteRegion Aachen Auskunftsuchenden, Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten Auskunft aus dem Kataster.
Das Antragsformular können Sie unter Downloads herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und beachten Sie die Hinweise zur detaillierten Auskunftserteilung.
Hinweis: Anfragen zu Grundstücken die innerhalb des Stadtgebietes Aachen liegen (Gemarkungen Aachen, Brand, Burtscheid, Eilendorf, Forst, Haaren, Kornelimünster, Laurensberg, Lichtenbusch, Richterich, Sief, Walheim) werden vom Umweltamt der Stadt Aachen in eigener Zuständigkeit bearbeitet.
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Gut zu wissen
Gebühren
Für eine Altlastenauskunft werden Gebühren auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erhoben. Diese richten sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen - bei geringem Aufwand, wie z.B. die Auskunft, ob ein Grundstück im Kataster erfasst ist oder nicht, fallen keine Gebühren an.
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Kontakt
Altlastenauskunft52070 Aachen
Auf Antrag erteilt die Untere Bodenschutzbehörde der StädteRegion Aachen Auskunftsuchenden, Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten Auskunft aus dem Kataster.
Das Antragsformular können Sie unter Downloads herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und beachten Sie die Hinweise zur detaillierten Auskunftserteilung.
Hinweis: Anfragen zu Grundstücken die innerhalb des Stadtgebietes Aachen liegen (Gemarkungen Aachen, Brand, Burtscheid, Eilendorf, Forst, Haaren, Kornelimünster, Laurensberg, Lichtenbusch, Richterich, Sief, Walheim) werden vom Umweltamt der Stadt Aachen in eigener Zuständigkeit bearbeitet.