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i-Kfz Online Prozesse
Beschreibung
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online an-, um- oder abmelden. Dadurch entfällt der Besuch der Zulassungsstelle und die damit verbundene Wartezeit.
Hier geht es zum i-Kfz-Onlineverfahren
Damit Sie das Onlineverfahren nutzen können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Personenbezogene Voraussetzungen
- Online-Ausweisfunktion (eID): Sie benötigen einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Kartenlesegerät oder Smartphone: Für die Nutzung der eID wird ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät benötigt.
2. Fahrzeugbezogene Anforderungen
- Neuere Kennzeichen mit Sicherheitscodes: Fahrzeugdokumente wie Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und die Kennzeichenschilder müssen Sicherheitscodes enthalten. Diese Codes sind auf neueren Dokumenten (ausgestellt seit 2015) verfügbar.
3. Zahlungsmöglichkeiten
- Online-Bezahlung: Die Gebühren können bequem direkt online bezahlt werden. Derzeit steht dafür PayPal als Zahlungsmethode zur Verfügung.
4. Technische Voraussetzungen
- Internetzugang: Ein PC oder Smartphone mit Internetzugang wird benötigt, um das Portal der Zulassungsbehörde zu nutzen.
Folgende Anliegen können Sie mit dem i-Kfz-Portal online erledigen:
- Anmeldung eines Neuwagens
- Wiederzulassung eines Gebrauchtwagens
- Abmeldung
- Umschreibung mit Halterwechsel
- Umschreibung ohne Halterwechsel
- Tageszulassung
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Vorgängen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr.
Zur Identifizierung:
Bürgerinnen und Bürger:
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
- Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
Juristische Personen:
- Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
Zur Zahlung:
- Bankverbindung (IBAN)
Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:
- gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) [nicht erforderlich bei Neuzulassung]
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Für die Abmeldung wird keine Identifizierung benötigt, nur:
- ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
Wichtige Hinweise zu den je nach Zulassungsvorgang erforderlichen Fahrzeugpapieren und Sicherheitscodes:
- Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und der Stempelplakette vorhanden sind.
- Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel und Tageszulassungen sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2018 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) vorhanden sind.
- Bitte heben Sie die entwertete ZB I auf, da diese z.B. für eine Wiederzulassung zwingend erforderlich ist.
A 36
Paypal (nur online)
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice Zulassung
-
- Carlo-Schmid-Straße 4
- 52146 Würselen
-
- Telefon:
+49 241 5198-6500 - Fax:
+49 241 5198-80651 - E-Mail:
info.stva@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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