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Änderung der Fahrzeugpapiere
Sie sind umgezogen oder in die StädteRegion Aachen zugezogen?
Dann muss auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert werden. Über diesen Service können Sie bequem von Zuhause aus die notwendige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei uns anzeigen.
Vorher müssen Sie aber die Anschriftenänderung bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder - bei gewerblicher Nutzung und sofern nicht freiberuflich tätig - der örtlichen Gewerbestelle mitgeteilt haben.
Sie können diesen einfachen Service nicht nutzen, sofern Sie ein anderes Kennzeichen wünschen.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
13,80 € bis 23,60 € (je Fahrzeug)
Zahlungsweisen
- Paypal (nur online)
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Benötigte Unterlagen
Änderung der Fahrzeugpapiere bei Adressänderung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Änderung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- ggf. Heiratsurkunde oder Urkunde des Standesamtes über die Namensänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Änderung der Fahrzeugpapiere bei techn. Änderungen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (wenn erforderlich)
- Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine techn. Änderung begutachten dürfen
- ggf. amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden sol
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 10 Werktage betragen.
Onlinedienstleistungen
Weiterführende Informationen
Wichtige Hinweise vor Nutzung des Onlineverfahrens:
Es ist kein Servicekonto NRW erforderlich, Sie erhalten aus technischen Gründen keine gesonderte Eingangsbestätigung, sondern lediglich eine Hinweismail, dass das Onlineverfahren durchgeführt wurde.
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Kontakt
Bürgerservice Zulassung52146 Würselen
Ansprechpartner/in
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Dann muss auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert werden. Über diesen Service können Sie bequem von Zuhause aus die notwendige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei uns anzeigen.
Vorher müssen Sie aber die Anschriftenänderung bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder - bei gewerblicher Nutzung und sofern nicht freiberuflich tätig - der örtlichen Gewerbestelle mitgeteilt haben.
Sie können diesen einfachen Service nicht nutzen, sofern Sie ein anderes Kennzeichen wünschen.
Änderung der Fahrzeugpapiere bei Adressänderung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Änderung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- ggf. Heiratsurkunde oder Urkunde des Standesamtes über die Namensänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Änderung der Fahrzeugpapiere bei techn. Änderungen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (wenn erforderlich)
- Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine techn. Änderung begutachten dürfen
- ggf. amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden sol
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 10 Werktage betragen.
Wichtige Hinweise vor Nutzung des Onlineverfahrens:
Es ist kein Servicekonto NRW erforderlich, Sie erhalten aus technischen Gründen keine gesonderte Eingangsbestätigung, sondern lediglich eine Hinweismail, dass das Onlineverfahren durchgeführt wurde.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11382/show