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Einfuhr eines fabrikneuen Fahrzeuges
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typgenehmigung) mit Angabe der deutschen Schadstoffklasse
- Vollgutachten (Gutachten nach §13 EG-FGV), wenn keine EG-Typgenehmigung vorliegt, ggf. Ergänzungsgutachten, wenn Eintragungen der EG-Typgenehmigung unvollständig
- Original-Rechnung des ausländischen Händlers (mit Hinweis auf ein Neufahrzeug)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
- Verzollungsnachweis bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Zulassung Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de 52146 Würselen
Einfuhr eines fabrikneuen Fahrzeuges Einfuhr gebrauchtes Fahrzeug, gebrauchtes Fahrzeug Ausland
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typgenehmigung) mit Angabe der deutschen Schadstoffklasse
- Vollgutachten (Gutachten nach §13 EG-FGV), wenn keine EG-Typgenehmigung vorliegt, ggf. Ergänzungsgutachten, wenn Eintragungen der EG-Typgenehmigung unvollständig
- Original-Rechnung des ausländischen Händlers (mit Hinweis auf ein Neufahrzeug)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
- Verzollungsnachweis bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land
Bürgerservice Zulassung
001 Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
+49 241 5198-6500
+49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de