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Bestellung einer Feinstaubplakette für zugelassene Fahrzeuge
Für zugelassene Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung zur Schadstoffgruppe anhand der nationalen bzw. europäischen Abgasnorm nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ist dies nicht möglich, richtet sich die Vergabe von Plaketten an ausländische Fahrzeuge in einem vereinfachten Verfahren nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges (§ 6 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.
Bitte beachten Sie die Zahlungshinweise.
Für die Beantragung verwenden Sie bitte das zur Verfügung gestellte Formular.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
5,19 € (inländische Fahrzeuge) - online
11,19 € (ausländische Fahrzeuge) - online
5,00 € (inländische Fahrzeuge) - vor Ort
11,00 € (ausländische Fahrzeuge) - vor Ort
Zahlungsweisen
- Paypal (nur online)
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Benötigte Unterlagen
Fahrzeugpapiere als Upload
Verfahrensablauf
Online-Bestellung von Plaketten für ausländische Fahrzeuge
Dazu muss ein Scan der Fahrzeugpapiere beigefügt werden, aus dem das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum, der Fahrzeugtyp (PKW/LKW) und die Antriebsart (Diesel/Benzin/Elektro) ersichtlich sind.
Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls nachzuweisen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu 10 Werktage dauern.
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Zulassung52146 Würselen
Ansprechpartner/in
Für zugelassene Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung zur Schadstoffgruppe anhand der nationalen bzw. europäischen Abgasnorm nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ist dies nicht möglich, richtet sich die Vergabe von Plaketten an ausländische Fahrzeuge in einem vereinfachten Verfahren nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges (§ 6 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.
Bitte beachten Sie die Zahlungshinweise.
Für die Beantragung verwenden Sie bitte das zur Verfügung gestellte Formular.
Fahrzeugpapiere als Upload
Online-Bestellung von Plaketten für ausländische Fahrzeuge
Dazu muss ein Scan der Fahrzeugpapiere beigefügt werden, aus dem das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum, der Fahrzeugtyp (PKW/LKW) und die Antriebsart (Diesel/Benzin/Elektro) ersichtlich sind.
Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls nachzuweisen.
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu 10 Werktage dauern.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11408/show