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Führerschein (International)
Beantragung eines Internationalen Führerscheins
In Ländern außerhalb der EU/EWR wird zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein benötigt. Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag einen für 3 Jahre gültigen internationalen Führerschein, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Internationale Führerschein ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig.
Sie müssen die Antragstellung persönlich vornehmen, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, andernfalls können Sie sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.
Falls Sie noch einen Führerschein des alten Formats (grau oder rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall auch die Informationen zum "Umtausch von Führerscheinen".
Falls Sie schon einen Kartenführerschein besitzen, nutzen Sie gerne unser Online-Antragsangebot, oder die Antragstellung auf dem Postweg.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
16,00 € (zuzüglich 3,20 € bei Versand)
(evtl. Mehrkosten bei Zurverfügungstellung eines Passbildes)
Zahlungsweisen
- Paypal (nur online)
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- biometrisches Lichtbild
- gültiger EU-/EWR-Kartenführerschein
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Führerschein52146 Würselen
Beantragung eines Internationalen Führerscheins
In Ländern außerhalb der EU/EWR wird zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein benötigt. Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag einen für 3 Jahre gültigen internationalen Führerschein, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Internationale Führerschein ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig.
Sie müssen die Antragstellung persönlich vornehmen, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, andernfalls können Sie sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.
Falls Sie noch einen Führerschein des alten Formats (grau oder rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall auch die Informationen zum "Umtausch von Führerscheinen".
Falls Sie schon einen Kartenführerschein besitzen, nutzen Sie gerne unser Online-Antragsangebot, oder die Antragstellung auf dem Postweg.
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- biometrisches Lichtbild
- gültiger EU-/EWR-Kartenführerschein