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Schornsteinfegerangelegenheiten

 

 

Die StädteRegion Aachen führt die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die in der StädteRegion Aachen und seit dem  01.12.2008  in der Stadt Aachen* einen Kehrbezirk haben (Untere Aufsichtsbehörde). Die obere Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung in Köln. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nehmen als beliehene Verwaltungshelfer hoheitliche Aufgaben wahr, die Ihnen alleine innerhalb des eigenen Kehrbezirks vorbehalten sind. Für diese Aufgaben gilt eine verbindliche Gebührenordnung.  

Hoheitliche Aufgaben sind die Durchführung der Feuerstättenschau, der Erlass des Feuerstättenbescheides, die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen sowie Abnahmen nach Baurecht.

In der StädteRegion Aachen und Stadt Aachen gibt es insgesamt 55 Kehrbezirke. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden von der Bezirksregierung Köln nach erfolgter Ausschreibung des Kehrbezirkes für sieben Jahre bestellt.

Jeder Hauseigentümer erhält für sein Haus einen Feuerstättenbescheid. In diesem Feuerstättenbescheid sind die Schornsteinfegerarbeiten festgesetzt, die in diesem Objekt durchgeführt werden müssen. Der Eigentümer ist für die fristgerechte Durchführung der Arbeiten verantwortlich. Mit diesen Arbeiten können alle Schornsteinfegerbetriebe beauftragt werden, die in der Handwerksrolle eingetragen sind.

Sollten die Schornsteinfegerarbeiten nicht rechtzeitig durchgeführt werden, wird ein Verfahren eingeleitet. Die Arbeiten können dann im Wege der Ersatzvornahme ausgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten und Gebühren trägt der Eigentümer.

Zudem handelt der Eigentümer ordnungswidrig, wenn die Schornsteinfegerarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Welcher Bezirksschornsteinfegermeister für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnung. Den Link finden Sie rechts im Web-Bereich.

* Seit dem 1.12.2008 hat der ehemalige Kreis Aachen, im Vorgriff auf die StädteRegion Aachen, im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die Aufgaben im Schornsteinfegerwesen der Stadt Aachen zusätzlich übernommen

 

Onlinedienstleistungen

Kontakt

Schornsteinfeger
Kranzbruchstraße 15
52152 Simmerath
E-Mail: schornsteinfegerwesen@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/in

Schornsteinfegerangelegenheiten

 

 

Die StädteRegion Aachen führt die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die in der StädteRegion Aachen und seit dem  01.12.2008  in der Stadt Aachen* einen Kehrbezirk haben (Untere Aufsichtsbehörde). Die obere Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung in Köln. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nehmen als beliehene Verwaltungshelfer hoheitliche Aufgaben wahr, die Ihnen alleine innerhalb des eigenen Kehrbezirks vorbehalten sind. Für diese Aufgaben gilt eine verbindliche Gebührenordnung.  

Hoheitliche Aufgaben sind die Durchführung der Feuerstättenschau, der Erlass des Feuerstättenbescheides, die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen sowie Abnahmen nach Baurecht.

In der StädteRegion Aachen und Stadt Aachen gibt es insgesamt 55 Kehrbezirke. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden von der Bezirksregierung Köln nach erfolgter Ausschreibung des Kehrbezirkes für sieben Jahre bestellt.

Jeder Hauseigentümer erhält für sein Haus einen Feuerstättenbescheid. In diesem Feuerstättenbescheid sind die Schornsteinfegerarbeiten festgesetzt, die in diesem Objekt durchgeführt werden müssen. Der Eigentümer ist für die fristgerechte Durchführung der Arbeiten verantwortlich. Mit diesen Arbeiten können alle Schornsteinfegerbetriebe beauftragt werden, die in der Handwerksrolle eingetragen sind.

Sollten die Schornsteinfegerarbeiten nicht rechtzeitig durchgeführt werden, wird ein Verfahren eingeleitet. Die Arbeiten können dann im Wege der Ersatzvornahme ausgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten und Gebühren trägt der Eigentümer.

Zudem handelt der Eigentümer ordnungswidrig, wenn die Schornsteinfegerarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Welcher Bezirksschornsteinfegermeister für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnung. Den Link finden Sie rechts im Web-Bereich.

* Seit dem 1.12.2008 hat der ehemalige Kreis Aachen, im Vorgriff auf die StädteRegion Aachen, im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die Aufgaben im Schornsteinfegerwesen der Stadt Aachen zusätzlich übernommen

 

https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11463/show
Schornsteinfeger
Kranzbruchstraße 15 52152 Simmerath
Telefon +49 241 5198-3801
Fax +49 241 5198-3855

Frau

Mahr

Arbeitsgruppenleitung

B OG-06

+49 241 5198-3830