CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Grundstücksvereinigung (Flurstücksverschmelzung)

Sie möchten als Grundstückseigentümer mehrere selbständige, aber zusammenliegende Grundstücke zu einem neuen Grundstück zusammenfassen lassen?
Fragen zum allgemeinen Verfahren können Sie über das Kontaktformular (abrufbar nach Anmeldung) direkt an die zuständige Stelle formlos adressieren.

Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

Durch die Vereinigung von Grundstücken werden sowohl im Grundbuch als auch im Liegenschaftskataster Änderungen bewirkt:
1. Im Grundbuch
Mehrere bisher selbstständige Grundstücke werden rechtlich zusammengefasst, das bedeutet, sie werden im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht. Die zuvor getrennten Grundstücke verlieren dadurch ihre rechtliche Selbstständigkeit. Rechtsgeschäfte, wie der Verkauf oder die Eintragung von Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuches, können nach der Vereinigung nur noch an dem vereinigtem Grundstück vorgenommen werden.

2. Im Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden die durch Vereinigung wegfallenden Grenzen in der Karte nicht mehr dargestellt und die vereinigten Flurstücke mit einer neuen Flurstücks Nummer bezeichnet.

Onlinedienstleistungen

Icon Legende

  • Anmeldung mit Servicekonto erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

kostenfrei


Benötigte Unterlagen

Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:

  • Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
    (Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer(n) der Fur(en), Flurstücksnummern) und/ oder
  • Bezeichnung des Grundbuchbestandes
    (Amtsgerichtsbezirk Grundbuchamt, Grundbuchbezirk, Nummer Grundbuchblatt, laufende Nummer(n) Bestandsverzeichnis)



Onlinedienstleistungen

Icon Legende

  • Anmeldung mit Servicekonto erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen