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Förderung des ehrenamtlichen Engagements kulturtreibender Vereine (Antrag)
Die StädteRegion Aachen stellt im Rahmen ihrer jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse für kulturtreibende Vereine und Vereinigungen mit Sitz in der StädteRegion Aachen (ausgenommen Stadt Aachen), die einen Beitrag zur Brauchtums- und Heimatpflege leisten, zur Verfügung. Zu den antragsberechtigten Vereinen und Vereinigungen zählen insbesondere Musikvereine, Chöre, Kirchenchöre – soweit sie außerhalb des Kirchenraumes auftreten –, Instrumentalvereine, Trommler- und Pfeifercorps, Karnevalsvereine, Heimat- und Geschichtsvereine, Schützenvereine, die dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) angehören, und Theatervereine (Laien). Einzelpersonen sowie gewerblich Tätige sind nicht antragsberechtigt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den aktuell gültigen “Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege”.
Für die Anträge verwenden Sie bitte die entsprechenden Antragsformulare (elektronisch ausfüllbar).
Bitte beachten Sie, dass das Bewilligungsjahr jeweils am 01.11. eines Kalenderjahres beginnt und mit Ablauf des 31.10. des Folgejahres endet. Die Anträge und alle notwendigen Unterlagen sind bis spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres bei der Ansprechperson postalisch oder per E-Mail einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
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Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Bitte listen sie die Anschaffungen alle mit der genauen Bezeichnung der Anschaffung z.B. PC, Mobiliar, Instrumente etc. ggf. auf einem separaten Beiblatt auf)
- Satzung des Vereins oder ein Freistellungsbescheid vom Finanzamt (zur Prüfung der Gemeinnützigkeit), andernfalls die Steuernummer des Vereins
- Kopien der Rechnungsbelege, aus denen Kaufdatum und Käufer hervorgehen. (Evtl. zusätzlicher Zahlungsnachweis z.B. Kontoauszug, sofern nicht der beantragende Verein/die beantragende Vereinigung als Käufer/in aus der Rechnung/dem Kaufbeleg hervorgeht z.B. bei Barzahlung)
- Projektskizze/Konzeptplan sowie Kostenplan