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Förderung des ehrenamtlichen Engagements kulturtreibender Vereine (Antrag)

Die StädteRegion Aachen stellt im Rahmen ihrer jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse für kulturtreibende Vereine und Vereinigungen mit Sitz in der StädteRegion Aachen (ausgenommen Stadt Aachen), die einen Beitrag zur Brauchtums- und Heimatpflege leisten, zur Verfügung. Zu den antragsberechtigten Vereinen und Vereinigungen zählen insbesondere Musikvereine, Chöre, Kirchenchöre – soweit sie außerhalb des Kirchenraumes auftreten –, Instrumentalvereine, Trommler- und Pfeifercorps, Karnevalsvereine, Heimat- und Geschichtsvereine, Schützenvereine, die dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) angehören, und Theatervereine (Laien). Einzelpersonen sowie gewerblich Tätige sind nicht antragsberechtigt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den aktuell gültigen “Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege”.

Für die Anträge verwenden Sie bitte die entsprechenden Antragsformulare (elektronisch ausfüllbar).
 
Bitte beachten Sie, dass das Bewilligungsjahr jeweils am 01.11. eines Kalenderjahres beginnt und mit Ablauf des 31.10. des Folgejahres endet. Die Anträge sind bis spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Rechnungsbelege, aus denen Kaufdatum und Käufer hervorgehen. (Evtl. zusätzlicher Zahlungsnachweis, sofern nicht der beantragende Verein/die beantragende Vereinigung als Käufer/in aus der Rechnung hervorgeht)
  • Projektskizze/Konzeptplan sowie Kostenplan



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Kontakt

Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Ansprechpartner/in

Förderung des ehrenamtlichen Engagements kulturtreibender Vereine (Antrag)

Die StädteRegion Aachen stellt im Rahmen ihrer jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse für kulturtreibende Vereine und Vereinigungen mit Sitz in der StädteRegion Aachen (ausgenommen Stadt Aachen), die einen Beitrag zur Brauchtums- und Heimatpflege leisten, zur Verfügung. Zu den antragsberechtigten Vereinen und Vereinigungen zählen insbesondere Musikvereine, Chöre, Kirchenchöre – soweit sie außerhalb des Kirchenraumes auftreten –, Instrumentalvereine, Trommler- und Pfeifercorps, Karnevalsvereine, Heimat- und Geschichtsvereine, Schützenvereine, die dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) angehören, und Theatervereine (Laien). Einzelpersonen sowie gewerblich Tätige sind nicht antragsberechtigt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den aktuell gültigen “Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege”.

Für die Anträge verwenden Sie bitte die entsprechenden Antragsformulare (elektronisch ausfüllbar).
 
Bitte beachten Sie, dass das Bewilligungsjahr jeweils am 01.11. eines Kalenderjahres beginnt und mit Ablauf des 31.10. des Folgejahres endet. Die Anträge sind bis spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

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  • Projektskizze/Konzeptplan sowie Kostenplan
Vereinsförderung, Kulturförderung, Zuschussgewährung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11721/show
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Zollernstraße 20 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-2336

Frau

Sylvia

Brodermanns

F 053

+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de