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Anhörung Online

Wenn ein Fahrzeughalter eine Verwarnung, Anhörung oder einen Zeugenfragebogen der StädteRegion Aachen für zu schnelles Fahren erhält, hat er immer auch die Möglichkeit, sich zu dem Vorgang zu äußern. Diese so genannte "Anhörung" bzw. Zeugenbefragung ist beispielsweise dann notwendig, wenn der Fahrzeughalter nicht am Steuer saß. Dann besteht immer die Möglichkeit, sich zu dem Fall zu äußern und anzugeben, wer der Fahrer war. Dabei kann der Fahrzeughalter natürlich auch, wenn er selber gefahren ist, Stellung nehmen, und beispielsweise die besonderen Umstände erläutern. All dies war bisher nur auf dem Postweg möglich und hat damit Zeit und Geld gekostet. Die StädteRegion Aachen das Verfahren „Anhörung Online“ für Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeführt. Auf jeder Verwarnung, Anhörung und jedem Zeugenfragebogen der StädteRegion Aachen für Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich der eigenen Verkehrsüberwachung sind in der rechten oberen Ecke Kennung und Passwort aufgedruckt, mit dem sich der Fahrzeughalter direkt im Online-Portal der StädteRegion Aachen anmelden kann. Hiervon ausgenommen sind Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche durch die Polizei oder andere Behörden (z.B. die Stadt Aachen) erfasst/übersandt werden.

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