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Schwertransporte
Sie möchten im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug bewegen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis nach § 29. Abs.3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Wenn Ihr Transport ladungsbedingt die geltenden Grenzen der StVZO überschreitet, benötigen Sie eine Genehmigung nach §46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung - besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Zuständige Stelle
- Wenn Ihr Wohnsitz in der StädteRegion Aachen liegt oder,
- wenn Ihr Betriebssitz in der StädteRegion Aachen liegt oder,
- wenn eine Zweigniederlassung in der StädteRegion Aachen liegt oder,
- wenn der Beladeort in der StädteRegion Aachen liegt oder,
- wenn der Transport beladen/unbeladen über die BAB-Grenzübergänge Aachen-Nord Vetschau (E314/A4) oder Aachen-Süd Lichtenbusch (E40/A44) oder über Grenze Bildchen oder Köpfchen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht:
Straßenverkehrsamt (A 36)
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Voraussetzungen
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich, per Fax oder über den Onlinedienst "VEMAGS - Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr" bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid über das Internet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang, Art und Strecke des Transportes abhängig.
Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Zwischen 40.00 € und 760,00 €
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Haftungserklärungen für den Genehmigungszeitraum
- Ggf. §70 StVZO
Online-Registrierung "VEMAGS" zur Internet-Beantragung Schwertransporte, siehe Web
Onlinedienstleistungen
Ansprechpartner/in
Sie möchten im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug bewegen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis nach § 29. Abs.3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Wenn Ihr Transport ladungsbedingt die geltenden Grenzen der StVZO überschreitet, benötigen Sie eine Genehmigung nach §46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung - besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Zuständige Stelle
- Wenn Ihr Wohnsitz in der StädteRegion Aachen liegt oder,
- wenn Ihr Betriebssitz in der StädteRegion Aachen liegt oder,
- wenn eine Zweigniederlassung in der StädteRegion Aachen liegt oder,
- wenn der Beladeort in der StädteRegion Aachen liegt oder,
- wenn der Transport beladen/unbeladen über die BAB-Grenzübergänge Aachen-Nord Vetschau (E314/A4) oder Aachen-Süd Lichtenbusch (E40/A44) oder über Grenze Bildchen oder Köpfchen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht:
Straßenverkehrsamt (A 36)
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Voraussetzungen
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich, per Fax oder über den Onlinedienst "VEMAGS - Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr" bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid über das Internet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang, Art und Strecke des Transportes abhängig.
Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)
- Antrag
- Haftungserklärungen für den Genehmigungszeitraum
- Ggf. §70 StVZO
Online-Registrierung "VEMAGS" zur Internet-Beantragung Schwertransporte, siehe Web