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Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit Halterwechsel
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
1. mit Kennzeichenwechsel
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- Vorlage der bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
2. mit Kennzeichenmitnahme (Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Zulassung Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de 52146 Würselen
Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit Halterwechsel Ummeldung mit Halterwechsel, Fahrzeigwechsel
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
1. mit Kennzeichenwechsel
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- Vorlage der bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
2. mit Kennzeichenmitnahme (Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
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001 Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
+49 241 5198-6500
+49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de