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Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs (Halterwechsel, Wohnsitzwechsel)

Beschreibung

Diese Dienstleistung umfasst die Ummeldung eines bereits zugelassenen oder abgemeldeten Fahrzeugs bei einem Halterwechsel oder einem Wechsel des Wohnsitzes.

Die Ummeldung können Sie auch online über das i-Kfz-Portal des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen durchführen.

Weitere Informationen finden Sie bei uns oder auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Selbstverständlich können Sie uns auch gerne weiterhin persönlich im Straßenverkehrsamt besuchen. Nutzen Sie dazu unsere Online-Terminvereinbarung oder besuchen Sie uns ohne Termin.

Wichtiger Hinweis zum Besuch ohne Termin:

Beachten Sie bitte, dass es pro Tag eine begrenzte Anzahl an Wartemarken gibt. Bei einer hohen Besucherzahl können diese bereits sehr früh vergriffen sein.

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)

Ohne Halter- aber mit Kennzeichenwechsel sind noch zusätzlich vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Bisherige amtliche Kennzeichen – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!

Mit Halterwechsel und Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens wird zusätzlich benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z. B. bei Eheleuten.
  • Wenn die Kennzeichen gewechselt werden noch zusätzlich die bisherigen amtliche Kennzeichen – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
Name Typ Kosten Beschreibung
Ummeldung Fahrzeug wegen Wohnsitzwechsel Gebuehr zwischen 24,50 und 52,30 EUR Die tatsächlichen Gebühren hängen vom Einzelfall ab und bewegen sich im genannten Rahmen.
Ummeldung Fahrzeug wegen Wohnsitzwechsel (i-Kfz Onlineprozess) Gebuehr zwischen 14,55 und 34,65 EUR Die tatsächlichen Gebühren hängen vom Einzelfall ab und bewegen sich im genannten Rahmen.
Ummeldung Fahrzeug mit Halterwechsel Gebuehr zwischen 26,80 und 52,30 EUR Die tatsächlichen Gebühren hängen vom Einzelfall ab und bewegen sich im genannten Rahmen.
Ummeldung Fahrzeug mit Halterwechsel (i-Kfz Onlineprozess) Gebuehr zwischen 18,05 und 36,65 EUR Die tatsächlichen Gebühren hängen vom Einzelfall ab und bewegen sich im genannten Rahmen.
Ummeldung Fahrzeug innerhalb der StädteRegion Gebuehr zwischen 27,40 und 33,70 EUR Die tatsächlichen Gebühren hängen vom Einzelfall ab und bewegen sich im genannten Rahmen.

*Eventuell zusätzlich 15,30 Euro, falls bestimmte Fahrzeugdaten gemäß § 14 Absatz 3 Satz 4 FZV beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht automatisch abgerufen werden können.

**Eventuell zusätzlich 10,20 Euro, falls Änderungen oder eine Neuausstellung von Fahrzeugpapieren (z. B. bei Verlust oder geänderten Daten) notwendig wird.

Zuständige Einrichtungen