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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs (Gebrauchtfahrzeug)
Beschreibung
Diese Dienstleistung betrifft die Wiederzulassung eines Fahrzeugs, das zuvor bereits angemeldet war und derzeit außer Betrieb gesetzt ist. Die Bearbeitung erfolgt durch die zuständige Zulassungsstelle.
Die Wiederzulassung können Sie auch online über das i-Kfz-Portal des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen durchführen.
Weitere Informationen finden Sie bei uns oder auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Selbstverständlich können Sie uns auch gerne weiterhin persönlich im Straßenverkehrsamt besuchen. Nutzen Sie dazu unsere Online-Terminvereinbarung oder besuchen Sie uns ohne Termin.
Hinweis zum Besuch ohne Termin:
Beachten Sie bitte, dass es pro Tag eine begrenzte Anzahl an Wartemarken gibt. Bei einer hohen Besucherzahl können diese bereits sehr früh vergriffen sein.
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
Bei der Wiederzulassung ohne Halterwechsel ist die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief nur erforderlich bei Wechsel des Zulassungsbezirks bzw. Kennzeichenwechsel.
A 36
SEPA-Lastschrift
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice Zulassung
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- Carlo-Schmid-Straße 4
- 52146 Würselen
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- Telefon:
+49 241 5198-6500 - Fax:
+49 241 5198-80651 - E-Mail:
info.stva@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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