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Wohngeld - Widerspruch

Das A 63 – Amt für Wohnraumförderung ist Widerspruchsstelle und entscheidet über Widersprüche der Bürger gegen Wohngeldbescheide der städteregionsangehörigen Kommunen.

Ausgenommen hiervon sind Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Aachen.
Hier ist die Bezirksregierung Köln die zuständige Behörde.

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Gut zu wissen


Gebühren

Die Entscheidung über den Widerspruch ist gebührenfrei.



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Kontakt

Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Ansprechpartner/in