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Grenzvermessung - Übernahme der Vermessungsergebnisse

Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks haben Sie eine Grenzvermessung veranlasst. Die Vermessungsarbeiten - in der Regel durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt - sind abgeschlossen.
Die Ergebnisse dieser Vermessung werden im Anschluss von der Vermessungsstelle beim Kataster- und Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.

Fragen zu dieser weiteren Bearbeitung sowie allgemein zum Verfahren können Sie über unser Kontaktformular (aufrufbar nach Anmeldung!) direkt an die zuständige Stelle formlos adressieren!

Beachten Sie bitte din Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

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Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

Möglichst vollständige Angaben

  • zur Vermessungsstelle, die Vermessung durchgeführt hat
    (mit Ansprechpartner und Geschäftszeichen)
  • zum Grundstück, zu dem die Vermessung beantragt wurde
    (Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer und/ oder
    falls möglich: Anschrift)
  • zum Datum der Vermessung



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