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Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte-EU für Familienangehörige von Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten

Familienangehörigen von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die selbst keine EU-/EWR-Bürger sind, wird eine Aufenthaltskarte-EU und nach fünf Jahren gemeinsamen ständig rechtmäßigen Aufenthalts auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte-EU ausgestellt.

Es ist gegebenenfalls eine Glaubhaftmachung der Freizügigkeitsvoraussetzungen des EU/EWR Bürgers erforderlich.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

37,00 €

22,80 € bis 24 Jahre

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Identitätsdokument des EU/EWR Bürgers
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Nachweis oder ggfls. urkundlicher Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung
  • Nachweise des EU/EWR Bürgers über die Freizügigkeitsvoraussetzungen, zum Beispiel: Einstellungsbestätigung/Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder Nachweis über eine selbständige Tätigkeit oder Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz

Die Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.



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