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Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte-EU für Familienangehörige von Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten

Familienangehörigen von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die selbst keine EU-/EWR-Bürger sind, wird eine Aufenthaltskarte-EU und nach fünf Jahren gemeinsamen ständig rechtmäßigen Aufenthalts auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte-EU ausgestellt.

Es ist gegebenenfalls eine Glaubhaftmachung der Freizügigkeitsvoraussetzungen des EU/EWR Bürgers erforderlich.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

37,00 €

22,80 € bis 24 Jahre

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Identitätsdokument des EU/EWR Bürgers
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Nachweis oder ggfls. urkundlicher Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung
  • Nachweise des EU/EWR Bürgers über die Freizügigkeitsvoraussetzungen, zum Beispiel: Einstellungsbestätigung/Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder Nachweis über eine selbständige Tätigkeit oder Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz

Die Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.



Onlinedienstleistungen


Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte-EU für Familienangehörige von Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten

Familienangehörigen von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die selbst keine EU-/EWR-Bürger sind, wird eine Aufenthaltskarte-EU und nach fünf Jahren gemeinsamen ständig rechtmäßigen Aufenthalts auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte-EU ausgestellt.

Es ist gegebenenfalls eine Glaubhaftmachung der Freizügigkeitsvoraussetzungen des EU/EWR Bürgers erforderlich.

  • Antragsformular
  • gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Identitätsdokument des EU/EWR Bürgers
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Nachweis oder ggfls. urkundlicher Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung
  • Nachweise des EU/EWR Bürgers über die Freizügigkeitsvoraussetzungen, zum Beispiel: Einstellungsbestätigung/Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder Nachweis über eine selbständige Tätigkeit oder Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz

Die Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.

37,00 €

22,80 € bis 24 Jahre

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.

Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, EU, Unionsbürger, EWR-Staaten https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1254223/show
Aufenthaltsangelegenheiten I - Buchstaben: A-Ena
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Aufenthaltsangelegenheiten II - Buchstaben: Enb-Mike
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Aufenthaltsangelegenheiten III - Buchstaben: Mikf-Z
Hackländerstraße 1 52064 Aachen