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Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte-EU für Familienangehörige von Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten
Familienangehörigen von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die selbst keine EU-/EWR-Bürger sind, wird eine Aufenthaltskarte-EU und nach fünf Jahren gemeinsamen ständig rechtmäßigen Aufenthalts auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte-EU ausgestellt.
Es ist gegebenenfalls eine Glaubhaftmachung der Freizügigkeitsvoraussetzungen des EU/EWR Bürgers erforderlich.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
37,00 €
22,80 € bis 24 Jahre
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Passersatz
- Identitätsdokument des EU/EWR Bürgers
- 1 biometrisches Lichtbild
- Nachweis oder ggfls. urkundlicher Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung
- Nachweise des EU/EWR Bürgers über die Freizügigkeitsvoraussetzungen, zum Beispiel: Einstellungsbestätigung/Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder Nachweis über eine selbständige Tätigkeit oder Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz
Die Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.