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Daueraufenthaltsbescheinigung EU für Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten

Unionsbürger und Staatsangehörige des EWR, die sich seit 5 Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, kann auf Antrag ein Daueraufenthaltsrecht bescheinigt werden.

Ein rechtmäßiger Aufenthalt liegt vor, wenn in diesem Zeitraum das Freizügigkeitsrecht als erwerbstätige Person oder als nicht-erwerbstätige Person mit ausreichenden Existenzmitteln und Krankenversicherungsschutz ausgeübt wurde.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

10,00 €

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • gegebenenfalls werden Nachweise über den ständig rechtmäßigen Aufenthalt benötigt zum Beispiel
    • Einstellungsbestätigung/Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder
    • Nachweis über eine selbständige Tätigkeit oder
    • Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz

Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

Die Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.



Onlinedienstleistungen


Daueraufenthaltsbescheinigung EU für Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten

Unionsbürger und Staatsangehörige des EWR, die sich seit 5 Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, kann auf Antrag ein Daueraufenthaltsrecht bescheinigt werden.

Ein rechtmäßiger Aufenthalt liegt vor, wenn in diesem Zeitraum das Freizügigkeitsrecht als erwerbstätige Person oder als nicht-erwerbstätige Person mit ausreichenden Existenzmitteln und Krankenversicherungsschutz ausgeübt wurde.

  • Antragsformular
  • Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • gegebenenfalls werden Nachweise über den ständig rechtmäßigen Aufenthalt benötigt zum Beispiel
    • Einstellungsbestätigung/Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder
    • Nachweis über eine selbständige Tätigkeit oder
    • Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz

Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

Die Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.

10,00 €

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.

Daueraufenthalt, EU, EWR, Unionsbürger, EWR-Staaten https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1254224/show
Aufenthaltsangelegenheiten II - Buchstaben: Enb-Mike
Hackländerstraße 1 52064 Aachen