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Daueraufenthaltsbescheinigung EU für Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten

Unionsbürger und Staatsangehörige des EWR, die sich seit 5 Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, kann auf Antrag ein Daueraufenthaltsrecht bescheinigt werden.

Ein rechtmäßiger Aufenthalt liegt vor, wenn in diesem Zeitraum das Freizügigkeitsrecht als erwerbstätige Person oder als nicht-erwerbstätige Person mit ausreichenden Existenzmitteln und Krankenversicherungsschutz ausgeübt wurde.

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Gut zu wissen


Gebühren

10,00 €

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • gegebenenfalls werden Nachweise über den ständig rechtmäßigen Aufenthalt benötigt zum Beispiel
    • Einstellungsbestätigung/Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder
    • Nachweis über eine selbständige Tätigkeit oder
    • Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz

Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

Die Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.



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