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Aufenthaltserlaubnis für Studierende (§ 16b Abs. 1 AufenthG)

Wenn Sie mit einem Visum zum Zweck des Studiums (Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium) an der RWTH/FH Aachen nach Deutschland erstmals einreisen, müssen Sie, nachdem Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro angemeldet haben, eine Aufenthaltserlaubnis zum entsprechenden Aufenthaltszweck bei der Außenstelle des Ausländeramtes im SuperC beantragen.

Für den Fall, dass Sie sich schon länger im Bundesgebiet aufhalten und jetzt nach Aachen zugezogen sind und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs/Studium besitzen, müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Ihre Ausländerakte wird dann bei der Ausländerbehörde am vorherigen Wohnort angefordert.

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter einer folgender Kategorien:

RWTH: „Aufenthaltsangelegenheiten/RWTH – Außenstelle SuperC“

oder

FH: „Aufenthaltsangelegenheiten/Aufenthalt/Fachhochschule Aachen“

Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden. 

Eine persönliche Vorsprache ist nur notwendig, sofern Sie eine vorläufige Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung) benötigen. 
Für diese Vorsprache können Sie sich ebenfalls online einen Termin unter dem Anliegen „Infostelle“ buchen. Somit werden lange Wartezeiten für Sie vermieden.

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Gut zu wissen


Gebühren

100,00 € (Ersterteilung) - 93,00 € (Verlängerung)

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

- Antragsformular

- Reisepass

- Biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)

- Studienbescheinigung

- großer Notenspiegel (ab 3. Semester)

- Nachweis Sicherung des Lebensunterhalts (siehe Merkblatt für Studenten dt/engl.)

- Nachweis Krankenversicherung

Die Unterlagen sind im Original vorzulegen.



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